Der Glasfaserausbau geht weiter

In den kom­menden Wochen entschei­det sich, ob auch die zusät­zlich definierten Poly­gone Haimhausens pri­vatwirtschaftlich an das schnelle Glas­faser­netz kom­men. Zudem wer­den Haushalte, die soge­nan­nten „weißen Fleck­en“, die die Voraus­set­zun­gen des Förder­pro­gramms erfüllen, aus­ge­baut. Welche Vorteile die neue Infra­struk­tur bietet und wie ihr Aus­bau funk­tion­iert, erläuterte das Deutsche Glas­fas­er Team beim Infoabend.

Einzige Voraus­set­zung für den Aus­bau im pri­vatwirtschaftlichen Bere­ich: Min­destens 40 Prozent der Haushalte in den genan­nten Orten entschei­den sich bis zum Stich­tag am 20.07.2019 für einen Ver­trag mit Deutsche Glas­fas­er. Der Hau­san­schluss ist für diejeni­gen, die bis zum Stich­tag abschließen kosten­frei. Wer­den die 40% nicht erre­icht, sind die Verträge nichtig, dem Inter­essen­ten entste­hen kein­er­lei Kosten. Wer im Förderge­bi­et wohnt und sich bis zum dor­ti­gen Stich­tag am 11.07.2019 für Deutsche Glas­fas­er entschei­det, erhält den Hau­san­schluss eben­so kostenfrei.

Rund 70 Besuch­er informierten sich rund um den möglichen Net­zaus­bau, zum Unternehmen Deutsche Glas­fas­er und zu den buch­baren Leis­tun­gen. Im Anschluss an die Präsen­ta­tion erhiel­ten die Besuch­er die Möglichkeit, ihre Fra­gen an die Experten zu stellen. Vor Ort waren Pro­jek­tleit­er Bernard Peteran­der (li) Bürg­er­meis­ter Peter Fel­ber­meier (re) und das Team von Deutsche Glasfaser.

Mitar­beit­er von Deutsche Glas­fas­er wer­den bis 20.07.2019 von Tür zu Tür gehen und auf Wun­sch gerne berat­en. Unter 02861 81 33 420 kann auch ein per­sön­lich­er Beratung­ster­min vere­in­bart werden.

Helfen Sie mit, dass die “weißen Fleck­en” in Haimhausen verschwinden.

Ihr Peter Felbermeier

 
Anlage_Auswahlverfahren_Haimhausen_29.06.2018 Infoabend_FP_ZP_Haimhausen_Präsi

 

Bürgerentscheid Verbrauchermarkt

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Haimhausen auf der heuti­gen land­wirtschaftlichen Fläche am ‘Kramer Kreuz’ west­lich der Münch­n­er Straße (kurz vor der Ein­mün­dung in die Staatsstraße 2339) ein Bauleit­plan­ver­fahren zur Ansied­lung eines Ver­braucher­mark­tes einleitet?”

  • pro: Sich­er­stel­lung der Ver­sorgung, einziger Stan­dort aus heutiger Sicht
  • con­tra: Verän­derung des Orts­bildes, Flächenversiegelung

Mehr dazu im Info-Fly­er

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner